Die IHK Ulm vertritt die wirtschaftlichen Interessen von rund 41.000 Unternehmen in ihrem Zuständigkeitsbereich, angefangen von Ein-Personen-Unternehmen bis hin zu globalen Playern. Die Mitgliedschaft in der IHK ist gesetzlich vorgeschrieben, sodass sich alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, einbringen können. Wahlberechtigt sind alle IHK-Mitglieder innerhalb ihres Wahlbezirks und ihrer Wahlgruppe. Dadurch wird sichergestellt, dass die Vollversammlung eine breite Vielfalt an Branchen, Regionen und Unternehmensgrößen repräsentiert.
Die Vollversammlung fungiert als höchstes Entscheidungsgremium der IHK Ulm und repräsentiert das Parlament der regionalen Wirtschaft. Sie legt den Kurs der IHK Ulm fest und trifft Entscheidungen zu Fragen, die von grundlegender Bedeutung für die gewerbliche Wirtschaft der Kammer sind. Darüber hinaus wählen die Mitglieder der Vollversammlung den Präsidenten oder die Präsidentin sowie die Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten (das Präsidium). Sie beschließen den IHK-Wirtschaftsplan und legen die Beiträge fest, die von den Unternehmen entrichtet werden müssen.
Die Wahl zur Vollversammlung der IHK Ulm fand dieses Frühjahr statt. Vom 10. Mai 2023 hatten die Mitglieder der IHK Ulm die Möglichkeit, ihre Stimme entweder online oder per Brief abzugeben. Insgesamt standen 98 Kandidaten für die Amtsperiode 2023-2028 zur Wahl. Allerdings können nur 52 Unternehmerinnen und Unternehmer in das Gremium gewählt werden. Von diesen wurden 32 Mitglieder wiedergewählt, die bereits in der letzten Wahlperiode der Vollversammlung angehört hatten. Zudem gab es 20 neue Unternehmerinnen und Unternehmer, die in das Gremium gewählt wurden.
Simon Brunner (DENKINGER Geschäftsführer) – dem vor allem wichtig ist, dass zukünftige Generationen in der Alb-Donau-Region erfolgreich und gut leben können – stellte sich zum ersten Mal zur Wahl und wurde erfolgreich in die Vollversammlung der IHK Ulm gewählt. Impulse für dieses Amt erhält er auch als zweiter Vorsitzender der IHK-Wirtschaftsjunioren Biberach.